Bauantragsstellung gewünscht?
Als bauvorlageberechtigtes Generalplanungsbüro stellen wir bundesweit Bauanträge für Wohngebäude– sowohl im Neubau als auch Bestandsbau.
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Schnelle Lieferung
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Zahlung nach Lieferung
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Bundesweites Angebot
Persönliche Betreuung & Support für Ihr Bauvorhaben – auf Anfrage auch vor Ort

M. Sc. Bauing.wesen
Christoph Ebbing
Beratung &
Projektmanagement

M. A. (Arch.) – Architektin
Victoria Helena Martsch
Bauvorlageberechtigt
Architektur

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Nachweisberechtigt
Tragwerksplanung/Bauphysik
Bundesweit tätiges Generalplanungsbüro Plus+
- erfolgreiche Projekte
- 1.400+
- Berufsjahre
- 15+
- Mitarbeiter:innen
- 10+
Bewertungen
4,90 von 5 Sternen auf Google und ShopVote aus 81 Bewertungen (156 insgesamt).
Jirka Florczak
Google
5.00 von 5 Sternen

ShopVoter-3255739
ShopVote
5.00 von 5 Sternen
Aufmerksames Team, sehr freundliche Kommunikation, sehr schnelle Bearbeitung.
Beliebte Bauvorhaben unserer Kunden/Kundinnen
Informationen zum EPLANA-Leistungsumfang
Die Bauantragsstellung umfasst folgende Leistungen:
- Erstellen der Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Zusammenstellen der Bauvorlagen (Flächenberechnung, Lageplan etc.)
- Erstellen der bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, Wärme, Schall, Brand)
- Ausfüllen des Bauantrags inkl. Anlagen
- Druck und Einreichen der Unterlagen
Vor Bauantragsstellung sollten alle Leistungen aus den Leistungsphasen 1–4 HOAI (Leistungsbilder: Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Bauphysik, Vermessung) auf Notwendigkeit geprüft werden. Im Zuge der Bauantragsstellung beraten wir Bauherren/Bauherrinnen vorab hinsichtlich des erforderlichen Planungsumfangs und unterstützen bei der Klärung einzelner Befreiungsanträge. Anders als bei den meisten Architekturbüros erstellen wir für unsere Kunden/Kundinnen alle bauordnungsrechtlich erforderlichen Zeichnungen, Schriftstücke und Nachweise (Statik, Wärme‑, Schall‑, Brandschutz). Unser Ziel ist die auflagenfreie Baugenehmigung.
Informationen zum Bauantrag
Der Bauantrag ist fachlich gesehen ein Teil der Genehmigungsplanung. Die Genehmigungsplanung wird unter Fachleuten auch als Leistungsphase 4 bezeichnet. Die Herkunft dieser Bezeichnung entstammt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Leistungsbilder der HOAI sind trotz geänderten Preisrechts weiterhin als führende Grundlage zur Leistungsdefinition unter Architekten/Architektinnen und Ingenieuren/Ingenieurinnen zu bezeichnen. Der Bauantragsstellung geht eine Grundlagenermittlung und Entwurfsphase voraus, in denen die Gegebenheiten, die Ziele der Bauherren/Bauherrinnen und die einzelnen Bauvorlagen (Anlagen des Bauantrags) abgefragt bzw. erstellt werden.
Die Baugenehmigung ist erst vollständig, sobald alle erforderlichen Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht wurden. Wenn Unterlagen fehlen, erteilt die Baubehörde in der Regel diverse Auflagen. Möchten Sie einen Zeitverzug vorbeugen, empfehlen wir der Bauherrschaft möglichst alle für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen zusammen einzureichen.